Täufermandat


Täufermandat Bern 1714

«Wiedertäufermandat» aus Bern vom 24. Mai 1714 (Staatsarchiv Bern, StABE Mc 56). Seit dem 16. Jahrhundert haben die Obrigkeiten Mandate gegen die Täufer veröffentlicht. Hier wird gedroht mit Strafen wie «ewige» Haft oder lebenslängliche Verbannung auf Galeeren. Aber auch das blosse Dulden, Beherbergen oder Verstecken von Täuferinnen und Täufern wird streng verboten.

Der genaue Wortlaut der wichtigsten Berner Täufermandate ist abgedruckt in: Hermann Rennefahrt (Hg.): Die Rechtsquellen des Kantons Bern. 1.Teil: Stadtrechte. Bd.6: Kirche und Staat (= Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, Abteilung II). Aarau 1960f., pp. 418–491. Das hier abgebildete Mandat von 1714 befindet sich auf den Seiten 481 bis 486. Online sind diese Dokumente abrufbar unter ssrq-sds-fds.ch.

Zu den Inhalten, Hintergründen und Auswirkungen dieser Berner Täufermandate vgl. die verschiedenen Beiträge in Rudolf Dellsperger / Hans Rudolf Lavater, Die Wahrheit ist untödlich. Berner Täufer in Geschichte und Gegenwart, Bern 2007, und darin insbesondere Hanspeter Jecker, „Biss das gantze Land von disem unkraut bereinigt sein wird.“ Repression und Verfolgung des Täufertums in Bern, 97–132.

Zu den Hinrichtungen von Täuferinnen und Täufern in Bern vgl. Hans Rudolf Lavater, „Was wend wir aber heben an“.  Bernische Täuferhinrichtungen 1529–1571. Eine Nachlese, in: Mennonitica Helvetica 37 (2014), 11–63.

Zum Thema insgesamt vgl. die zahlreichen Beiträge zum bernischen Täufertum in Mennonitica Helvetica, dem Jahrbuch des Schweizerischen Vereins für Täufergeschiche. Die Inhaltsverzeichnisse sind abrufbar unter mennonitica.ch.

Siehe ferner den Artikel „Bern (Weltliche Obrigkeit und die Täufer)“ im Mennonitischen Lexikon, Band V, online unter: mennlex.de und die dort genannte weiterführende Literatur.